Mehr Zeit für Dysautonomiepatienten in der Arztpraxis
Neue zusätzliche Abrechnungspositionen für Patienten mit PoTS oder anderen Zuständen, die eine ähnliche Ursache oder eine ähnliche Erkrankungsausprägung wie Long-COVID aufweisen.

Seit dem 01.01.2025 können Ärzte 5 neue Leistungen bei PoTS und anderen Dysautonomien abrechnen und zwar unabhängig davon, ob sie in Folge einer SARS-CoV-2-Infektion oder einer COVID-19-Impfung aufgetreten sind oder nicht. Grundlage ist dafür die LongCOV-RL des G-BA, die seit Mai 2024 in Kraft ist (Auszug §2 (2)“ Von der Richtlinie erfasst wird auch der Verdacht auf oder eine festgestellte Erkrankung, die eine ähnliche Ursache oder eine ähnliche Erkrankungsausprägung wie Long-COVID aufweist...“). Bei dieser Einführung der neuen Gebührenordnungspositionen (GOPs) im Abschnitt 37.8 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) werden ausdrücklich genannt:
PoTS (ICD-10: G90.80)
Orthostatische Hypotonie inkl. Orthostatische Dysregulation (I95.1)
ME/CFS (G93.3)
Die Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um den oft zeitintensiven Behandlungsaufwand der Ärzte zu vergüten. Das bedeutet:
Mehr Zeit für Diagnostik und Therapie – beispielsweise 10-Minuten Stehtest
siehe Beschlusstext:
https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2024-12-11_ba753_5.pdf